Elektronische Gesundheitskarte: Ab 2015 wird sie zur Pflicht

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Zum 01. Januar 2015 wird die elektronische Gesundheitskarte die alte Krankenversicherungskarte ablösen. Und zwar unabhängig von dem Gültigkeitsdatum, das auf der alten Karte aufgedruckt ist.

Der 01. Januar 2015 wurde mit Zustimmung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigungen der Ärzte und Zahnärzte als Stichtag für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (kurz: eGK) erklärt. Bis zum letzten Tag des Jahres 2014 ist es für Ärzte und Zahnärzte noch möglich, ihre Leistungen über die alte Versicherungskarte abzurechnen. Danach geht dies nur noch über die neue elektronische Chipkarte, die die Kassen seit 2013 ausgeben.

Die Projektgesellschaft Geamtik freut sich nun auf den Einstieg in die Nutzung der neuen telematischen Infrastruktur. Im zweiten Quartal 2015 soll dann in den Testregionen Nordwest und Südost mit dem Online-Datenabgleich der Stammdaten in ausgewählten Arzt- und Zahnarztpraxen begonnen werden.

Ab dem 01. Januar müssen Patienten, die ohne eGK zum Arzt oder Zahnarzt gehen, innerhalb von 10 Tagen mit einer Bescheinigung der Kasse ihren Versichertenstatus nachweisen. Bei Hausärzten haben sie Zeit bis zum Ende des Quartals. Die Verordnung von Arzneimitteln sollen ohne eGK nur als Privatrezept verschrieben werden.

Nach den Angaben des GKV-Spitzenverbandes sind nur noch 1 bis 3 Prozent der gesetzlich versicherten noch nicht mit einer eGK ausgestattet oder haben noch kein Foto gesendet. Das Foto soll gegen den Missbrauch der Chipkarte schützen.

Die eGK kann bei den gesetzlichen Krankenkassen unkompliziert online beantragt werden.

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Mein Name ist Alex. Ich bin seit 2011 als Texter und Blogger im Netz unterwegs und werde euch auf Soneba.de täglich mit frischen News versorgen.

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