Datenschützer verlieren vor Gericht: Facebook darf weiterhin Klarnamen bei der Anmeldung verlangen

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VG Schleswig: Facebook darf weiterhin darauf bestehen, dass die Nutzer sich nur mit dem echten Namen registrieren. Konten, die keinen Klarnamen aufweisen werden einfach gelöscht.

Gemäß § 13 Absatz 6 des Telemediengesetzes verstößt Facebook zunächst mit der Prämisse, aus Nutzersicht bei der Anmeldung stets einen Klarnamen (also den vollständigen Vor- und Nachnamen) verwenden zu müssen, gegen deutsche Gesetze. Gestützt auf den Passus des § 13 Absatz 6 des Telemediengesetztes reichte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) gleich zwei Anträge beim zuständigen Gericht in Schleswig ein. In beiden Fällen ging es darum, gesperrte Konten von Nutzern die keinen Klarnamen verwendetet wieder frei zu geben. Den Anträge wurde zunächst auch statt gegeben. Allerdings entschieden die Richter dann doch für Facebook. Grund dafür sei das Problem, dass das Telemediengesetzt hier nicht angewendet werden kann, da Facebooks europäische Niederlassung in Irland sei.

In Irland gibt es allerdings kein Gesetzt, welches die Klarnamenpflicht bei Facebook und in anderen Social Networks untersagt. 

Facebook reichte gleich nach der Antragsstellung den Widerspruch vor dem VG Schleswig gegen die Bescheide ein.  Widersprüche haben bekanntlich eine aufschiebende Wirkung.

Aufgrund der aktuellen Entscheidung der Richter, die zunächst positiv für Facebook beantragte der blaue Social Network Gigant nun die Wiederherstellung der Aufschiebenden Wirkung. Das Verfahren befindet sich vorerst also noch in der Schwebe, bis über die Widersprüche befunden wird. So lange bleibt alles so wie es aktuell ist. Facebook darf weiterhin Klarnamen bei der Anmeldung verlangen.

Das ULD hat bereits angekündigt das Rechtsmittel der Beschwerde einzulegen und die nächst höhere Instanz erneut mit einer Prüfung zu beauftragen. Laut ULD Leiter Thilo Weichert sind die aktuellen Entscheidungen, die facebook erneut einen Freifahrtschein ermöglichen widersprüchlich. Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Die Pressemitteilung vom ULD kann hier noch einmal nachgeschlagen werden.

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